Arbeitnehmerveranlagung

Wußten Sie schon, dass Sie bei einem Neubau die Ausgaben für Ihre Alarmanlage bzw. Videoüberwachung steuerlich geltend machen können?

Wenn die Anlage von einem konzessionierten Errichter installiert wurde, einfach die Kosten bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung unter dem Punkt „Wohnraumschaffung“ eintragen.